Veröffentlicht: 2026-10-20
Autor: Marcel Christen | Seoholics
Lesezeit: 3 min
Was ist passiert?
Meta hat die kommerziellen Nutzungsbedingungen angepasst. Das Unternehmen hat das Wort „Training“ aus der Klausel zum Crawling entfernt. Crawling beschreibt das automatisierte Auslesen von Website-Inhalten durch Software. Meta betont nun, dass diese Zugriffe primär Werbe- und Business-Produkten dienen.
Die Fakten
Die neuen Bedingungen treten am 30. Oktober in Kraft. Hier sind die zentralen Punkte der Änderung:
- Meta entfernt den Begriff „train“ aus der Liste der Verwendungszwecke für gecrawlte Daten.
- Die Erlaubnis zum Crawlen von Websites, die mit Business-Produkten verknüpft sind, bleibt bestehen.
- Der neue Text verknüpft das Crawling mit der Bereitstellung, Entwicklung und Verbesserung von Werbe- und Business-Produkten.
- Meta nutzt weiterhin automatisierte Software und Test-Zugangsdaten, um Informationen von diesen Websites zu sammeln.
- Einige englische Versionen der Werbebedingungen enthielten zum 19. Oktober noch die alte Formulierung inklusive des Trainings-Aspekts.
Was bedeutet das für Dich?
Diese Änderung betrifft alle Personen und Unternehmen, die Business-Produkte von Meta nutzen. Dazu gehören Shop-Betreiber und Redaktionen, die eine Facebook-Seite verwalten. Wer die Plattformen nur privat nutzt und keine geschäftlichen Funktionen verwendet, ist nicht betroffen.
Du solltest nun folgende Schritte prüfen, um die Kontrolle über deine Daten zu behalten:
- Prüfe deine robots.txt-Datei auf spezifische Anweisungen für Meta-Crawler. Die robots.txt ist eine Textdatei im Hauptverzeichnis deiner Website, die Suchmaschinen sagt, welche Bereiche sie nicht besuchen dürfen. Du erkennst den Erfolg daran, dass die Log-Dateien deines Servers keine Zugriffe der blockierten Meta-Bots mehr aufweisen. Der Aufwand ist gering und dauert etwa 10 Minuten.
- Unterscheide in der robots.txt zwischen dem Crawler für das KI-Training und dem Crawler für die Meta-KI-Suche. Meta stellt hierfür separate Bots bereit. Wenn du den Zugriff für das Training verbietst, aber die Suche erlaubst, bleibt deine Sichtbarkeit in der KI-Suche erhalten. Der Aufwand ist gering, sofern die Namen der Bots bekannt sind.
- Überprüfe die Verknüpfungen zwischen deinen Meta-Business-Accounts und deinen Website-URLs. Meta nutzt diese Verbindungen, um den Zugriff auf deine Inhalte zu rechtfertigen. Ein Erfolg liegt vor, wenn du genau weißt, welche URLs in deinen Business-Profilen hinterlegt sind. Der Aufwand ist mittel, da alle Konten geprüft werden müssen.
Für kleine Websites
Kleine Seiten sollten primär die robots.txt prüfen. Da hier oft keine komplexen Verknüpfungen vorliegen, ist die technische Sperre der effektivste Weg. Ein Fehler passiert hier oft durch Tippfehler im Bot-Namen, wodurch die Sperre ignoriert wird.
Für Onlineshops
Shop-Betreiber müssen besonders auf die Verknüpfung mit dem Meta-Commerce-Manager achten. Hier werden Produktfeeds übertragen. Wenn du das Crawling hier falsch konfigurierst, könnten Preisaktualisierungen in den Meta-Produkten verzögert werden. Dies führt zu Differenzen zwischen Shop und Anzeige.
Wenn du nichts unternimmst, akzeptierst du die neuen Bedingungen automatisch am 30. Oktober. Meta behält sich damit das Recht vor, deine Seiten für seine Business-Produkte auszulesen.
Experten-Meinung
Rechtsexperten bewerten die Änderung skeptisch. Matt Topic von Loevy Loevy gibt zu bedenken, dass der Begriff „entwickeln“ breit genug gefasst ist. Damit könnte das KI-Training indirekt weiterhin enthalten sein. Professor James Grimmelmann von der Cornell Law School sieht die Formulierungen ebenfalls als sehr weit gefasst an. Er vergleicht die Lücken in den Bedingungen mit einer Straße, durch die ein LKW fahren könnte. Zudem weist Benjamin Sobel darauf hin, dass die robots.txt lediglich eine Präferenz signalisiert. Sie bietet keine rechtlich durchsetzbaren Ansprüche, sondern ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Website-Betreiber und Crawler.
Daten und Zahlen
Die zeitliche Abfolge der Ereignisse verdeutlicht den Druck auf Meta. Am 16. Oktober gab die News Media Association des Vereinigten Königreichs eine Verurteilung der ursprünglichen Bedingungen ab. Zwei Tage später, am 18. Oktober, wurde die Revision durch Nieman Lab gemeldet. Die finale Umsetzung der geänderten Klauseln erfolgt am 30. Oktober. Diese kurzen Intervalle zeigen, dass Meta auf den Widerstand der Publisher reagiert hat. Dennoch bleibt die technische Infrastruktur mit den zwei verschiedenen Crawlern für Suche und Training identisch.
Ausblick
Die rechtliche Auseinandersetzung über das Scraping von Inhalten wird anhalten. Scraping ist das automatisierte Extrahieren von Daten von einer Website. Da die Begriffe „entwickeln“ und „Business-Produkte“ nicht präzise definiert sind, könnten Gerichte dies in Zukunft klären. Nutzer sollten die Vorschauen der Nutzungsbedingungen bis zum 30. Oktober erneut prüfen. Meta könnte weitere Anpassungen vornehmen, bevor die Bedingungen endgültig gültig werden.